Es wird die Erstellung eines schriftlichen Gutachtens zur Ermittlung des gebäudespezifischen Überflutungsrisikos gerfördert. Konkrete Maßnahmenvorschläge zur Erreichung einer signifikanten Minderung des Schadenspotentials sind ein integraler Bestandteil.
Eine grundsätzliche Bewilligung kann mit Blick auf die begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers, nicht gewährleistet werden. Eine Antragstellung ist zwar möglich, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht jedoch nicht.