Zuwendungsempfänger: gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften
Fördergegenstand: Anlage und Aufwertung von biodiversitätsfördernden Grün- und Freiflächen, Fassadenbegrünung und extensive Dachbegrünung in Städten und Gemeinden ab 2.000 Einwohnern (aber außerhalb der Fördergebiete Städtebauförderung)
Achtung: für weitere Zuwendungsempfänger, insb. Kommunen ist eine gesonderte Richtlinie Stadtgrün und Lärm – EU-EFRE in Vorbereitung!