Anpassung in Kommunen: Fördermöglichkeiten

 

Zur Orientierung und für den ersten Überblick schauen Sie gerne hier:

 

 

 

 

 

 

Zuwendungsempfänger:   gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften

Fördergegenstand:   Anlage und Aufwertung von biodiversitätsfördernden Grün- und Freiflächen, Fassadenbegrünung und extensive Dachbegrünung in Städten und Gemeinden ab 2.000 Einwohnern (aber außerhalb der Fördergebiete Städtebauförderung)

Achtung: für weitere Zuwendungsempfänger, insb. Kommunen ist eine gesonderte Richtlinie Stadtgrün und Lärm – EU-EFRE in Vorbereitung!

 

Fördergegenstand:   u.a. Neubau oder Ertüchtigung von Sonderbauwerken, wie zum Beispiel Regenrückhaltebecken, Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung

 

Fördergegenstand:  Risikogutachten sowie abgeleitete investive Schutzmaßnahmen an privaten Wohngebäuden

 

 

grundsätzlich antragsberechtigt:

  • Kommunen
  • Kommunale Unternehmen
  • KMU
  • anerkannte Religionsgemeinschaften
  • gemeinnützige Organisationen / Vereine, Stiftungen und Genossenschaften

in Abgrenzung zur Bundesförderung geplante Fördergegenstände:

  • Integriertes Klimamanagement (Klimaschutz & Klimaanpassung)
  • Externe Klimaanpassungskonzepte, Risikoanalysen u.ä.
  • Externe Beratung zum Einstieg bzw. Prozessbegleitung Klimaanpassung
  • Investive Klimaanpassungsmaßnahmen
  • Modellvorhaben, Komplexvorhaben