Gesetzlicher Rahmen: Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) ist seit 1. Juli 2024 in Kraft und setzt einen verbindlichen Rahmen für Klimaanpassung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Ziel ist eine flächendeckende und systematische Analyse der Betroffenheit und Notwendigkeit zur Anpassung auf allen Ebenen im gesamten Bundesgebiet sicherzustellen. Die vorsorgenden Klimaanpassungsstrategien der Länder sind bis 31. Januar 2027 dem Bund vorzulegen.
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