Einstieg in die kommunale Klimaanpassung

Klimaanpassung vor Ort beginnt oft in kleinen Schritten, sei es der Sonnenschutz in der Kindertagesstätte oder die Regenwasserzisterne zur Bewässerung der Stadtbäume. Mit einem Konzept vorausschauend zu planen, schont die finanziellen und personellen Kapazitäten.

Ein Klimaanpassungskonzept dient zur Vorsorge , wie dem Schutz vor den Auswirkungen extremer Wetterereignisse, der Reduzierung von Klimarisiken oder der Verbesserung der Lebensqualität. Es sollte sowohl den aktuellen als auch den zukünftig erwarteten Herausforderungen gerecht werden und einen auf die örtlichen Gegebenheiten bezogenen Maßnahmenkatalog enthalten.

Klimaanpassung in bestehende Planungen integrieren

Klimaanpassung sollte in jedem kommunalen Entwicklungskonzept mitgedacht werden, z. B. in integrierten Stadt- bzw. Gemeindeentwicklungs-, oder auch Stadtgrünkonzepten.

Auch Einzelmaßnahmen, wie Bauvorhaben, sollten mit dem Blick auf Klimaanpassung bewertet werden: Unterstützen sie die Widerstandsfähigkeit gegenüber Schadensereignissen durch Wetterextreme?

Fünf Schritte zum passgenauen Maßnahmenplan

Die regionalen sowie lokalen Besonderheiten wie Orographie, geographische Lage, Größe des betrachteten Gebietes, Klimabedingungen oder Ressourcen wirken bestimmend auf Ziel- und Schwerpunktsetzung sowie Tiefe des konzeptionellen Ansatzes. Ein systematisches Vorgehen umfasst wenige, sehr klar definierte Arbeitsschritte, die aufeinander aufbauen:

1. Vorbereitung: Verantwortlichkeiten festlegen, Informationen sammeln u.a. zu bestehenden Planungen.
2. Analyse der regionalen/ lokalen klimatischen Ausgangssituation: aktuelle und künftig zu erwartenden Änderungen ermitteln.
3. Klimarisikoanalyse: Bewertung, welche Risiken und damit Betroffenheiten der Klimawandel vor Ort bewirkt.
4. Vorsorgende Planung in Form eines Klimaanpassungskonzeptes : Beschreibung der Situation, Definition von Anpassungsmaßnahmen, ggfs. Priorisierung, Erstellung des Maßnahmenkatalogs.
5. Umsetzung des Maßnahmenkatalogs, inklusive Monitoring und Evaluation der Maßnahmen.

Gesetzliche Anforderungen an ein Klimaanpassungskonzept

Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) verpflichtet die Länder, die kommunale Ebene stärker einzubinden (§ 12 KAnG). § 12 KAnG bedeutet für Kommunen zusammengefasst:

  • Die Klimarisikoanalyse ist die Grundlage eines Klimaanpassungskonzepts (§ 12 Abs. 3).
  • Bestehende Planungen (z. B. Hitzeaktionspläne, Hochwasserkarten, Freiraumkonzepte) sind zu berücksichtigen (§ 12 Abs. 6).
  • Räumliche und inhaltliche Lücken schließen: Maßnahmen sollen Defizite in bisherigen Planungen beheben (§ 12 Abs. 6).
  • Bestehende Konzepte können Teil des neuen Klimaanpassungskonzepts sein, sofern diese aktuell sind (§ 12 Abs. 6).
  • Nachbarschaft mitdenken: Konzepte und Analysen des Landkreises oder benachbarter Kommunen sind zu berücksichtigen (§ 12 Abs. 5).
  • Vorsorge-Maßnahmen gegen Hitze, Dürre und Starkregen und zur Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger gehören möglichst in jeden Katalog (§ 12 Abs. 2).

Welche Inhalte, Verfahren und Fristen konkret gelten, legen die Länder fest (§ 12 Abs. 4).

Vertiefende Informationen

Klimalotse des Umweltbundesamt: allgemeiner Online-Leitfaden für den Anpassungsprozess mit Tipps und Arbeitshilfen, orientiert sich an der DIN ISO/TS 14092:2020„Anpassung an die Folgen des Klimawandels – Anforderungen und Leitlinien zur Anpassungsplanung für kommunale Verwaltungen und Gemeinden“ (Stand von vor Bundes-Klimaanpassungsgesetz).

Wege zur klimaresilienten Kommune (2024): kompakter Leitfaden mit Beispielen für kleine Kommunen.

Fit für interkommunale Klimaanpassung (2024): Broschüre des bundesweit tätigen Zentrums für Klimaanpassung (ZKA) mit Hinweisen zur Konzepterstellung für Landkreise.

Förderung: Informationen zu personeller Unterstützung und Beratungsangebote finden Sie unter den Fördermöglichkeiten.

Praxisbeispiele: Klimaanpassungskonzepte u. a. aus Plauen und Bad Düben, können Sie unter dem Menüpunkt Praxisbeispiele finden.