Neuer Förderaufruf: „Mutige Orte in den Kohleregionen“

Die Förderinitiative „Mutige Orte in den Kohleregionen“ unterstützt die Initiierung, Entwicklung und Umsetzung von architektonischen, städtebaulichen oder freiraumplanerischen Projekten. Der Projektaufruf ist ein Pilotverfahren zur Erprobung einer gegebenenfalls folgenden, breiter angelegten Förderinitiative. Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Einrichtungen sowie Unternehmen in kommunaler Trägerschaft oder solche Unternehmen, die sich mehrheitlich im Eigentum kommunaler Gebietskörperschaften befinden oder unter deren Kontrolle stehen, in den Braunkohleregionen gemäß Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) §§ 2 und 11. Konkret: im Lausitzer Revier, Mitteldeutschen Revier, Rheinischen Revier, Helmstedter Revier oder im Landkreis Altenburger Land.

Die Eckpunkte:
• Förderhöhe: bis zu 75.000 EUR pro Vorhaben für investive, investitionsvorbereitende oder konzeptionelle Maßnahmen
• Zielgruppe:
1) Kommunale Akteure: Städte, Gemeinden, Landkreise und Zusammenschlüsse (z. B. Verbandsgemeinden, Zweckverbände)
2) Institutionen und Unternehmen: Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft oder Unternehmen in mehrheitlich kommunalem Eigentum

Achtung: Abgabefrist bereits der 15.07.2026 !!!

BBSR – Aufrufe – „Mutige Orte in den Kohleregionen“