FÖRDERPROGRAMM Klima Invest

Richtlinie des Landes Thüringen zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen

Ziel der Klima Invest-Richtlinie ist es, Treibhausgasemissionen in Thüringen zu reduzieren und die Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels voranzutreiben.

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Was wird gefördert?

    • Einstiegspakete: externe Leistungen zur Vorbereitung und  Durchführung von Einstiegsberatungen und daraus abgeleiteter Einzelmaßnahmen, Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an konzeptionellen Vorhaben des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung, Öffentlichkeitsarbeit inklusive öffentlicher Veranstaltungen zur Werbung für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung,
    • Treibhausgasminderungskonzepte, insbesondere Klimaschutzkonzepte u. a. zu nachhaltiger Mobilität, erneuerbaren Energien, Wärmenutzung und Liegenschaften,
    • Konzepte zur Klimafolgenanpassung, Klimaanalysen, Verwundbarkeitsuntersuchungen,
    • Konzepte zur energetischen Modernisierung von Gebäuden und Straßenbeleuchtung im Eigentum des Antragstellers,
    • Kompetenzaufbau zu Klimaschutz und Klimafolgenanpassung in Kommunen, u.a. durch Beraten, Bilden und Weiterbilden, Öffentlichkeitsarbeits- und Kooperationsprojekte sowie das Einführen von Energie-, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmanagementsystemen, wie z. B. kommunales Energiemanagement, EMAS oder European Energy Award  und Climate Adaption Award,
    • gebäudetechnische Investitionen im Bereich kommunaler Liegenschaften zur Treibhausgasminderung und Energieeinsparung,
    • Investitionen in E-Mobilität im Bereich der kommunalen Fuhrparke, z. B. auch E-Lastenräder,
    • Straßenbeleuchtung mit besonders naturverträglicher Beleuchtung,
    • Investitionen in technische Effizienzmaßnahmen bei Abwasser- oder Klär- und bei Trinkwasseranlagen sowie in intelligente Verkehrssteuerung,
    • Entwicklung modellhafter und besonders innovativer Projekte und deren Umsetzung als Co-Förderung mit anderen Fördermittelgebern,
    • Einzelmaßnahmen wie Verschattungsmaßnahmen, Entsiegelungen, Begrünungen, Schaffung offener Wasserflächen, Vorsorge und Anpassung gegen Starkregen, Sturm, Hagel oder erhöhte Schneelasten, Personalkosten für Energiemanagement, Klimaschutz und Klimaanpassung.

Gefördert werden Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise und Zweckverbände des Landes Thüringen. Soweit andere Fördermittelgeber eine Kumulierung zulassen, können die Fördermittel gemeinsam genutzt werden. Auf die Kommunalrichtlinie des Bundes wird in diesem Zusammenhang besonders hingewiesen. Nähere Informationen zur Förderung des Bundes erhalten Sie unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie.

Welcher Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben wird gefördert?

  • Einstiegspakete: Festbetrag jeweils einmalig pro Gemeinde max. 7.500 EUR (bis zu 100 %).
  • Bis zu 10 % für die Modernisierung der Straßenbeleuchtung
  • Bis zu 20 % bei Investitionen in technische Effizienzmaßnahmen bei Abwasser- oder Klär- sowie Trinkwasseranlagen, sowie in intelligente Verkehrssteuerung.
  • Ansonsten in der Regel bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Investitionen und Konzepten sowie bei Personalkosten für Energiemanagement.
  • Bis zu 60 % bei gebäudetechnischen Investitionen mit einem erneuerbare-Energien-Anteil am Gesamtgebäudeenergiebedarf von mehr als 50 %, sowie bei Personalkosten für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sowie bei Energiemanagement mit Kom.EMS.
  • Bis zu 80 % der Kosten für Kompetenzaufbau in Kommunen und die Einführung von entsprechenden Managementsystemen.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben je Vorhaben (ausgenommen Einstiegspaket) müssen mindestens 7.500 EUR betragen. Für weitere Informationen wird auf die dazugehörige Richtlinie verwiesen.

Ansprechpartner und nähere Informationen

Thüringer Aufbaubank
Abteilung Umwelt
Gorkistraße 9
99084 Erfurt
Tel.: 0361 7447 106 / 476
Fax: 0361 7447 476
Mail: umwelt@aufbaubank.de
www.aufbaubank.de/klimainvest