Bund:
Fokus Stadtgrün:
• Bundesprogramm Biologische Vielfalt, Schwerpunkt Stadtnatur
(Biodiversitäts-Konzepte, Management, beispielhafte Maßnahmen)
Anderer Fokus – Stadtgrün möglich:
• Programm „Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“
(Erstellung und Umsetzung von Klimaanpassungskonzepten (Management), Umsetzung einer ausgewählten Maßnahme; Modellprojekte)
• KoMoNa: „Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen“
(Nachhaltigkeitskonzepte und -management; Investitionen u.a. Dach-/Fassadenbegrünung, Grünflächen/Entsiegelung, Gewässerrenaturierung) – Skizzenfenster bis 15. Mai 2022
• KfW 201/202: Quartiersbezogene Maßnahmen zur klimagerechten Gestaltung von Quartieren
(z.B. Grüne Infrastruktur) – Kredit mit Tilgungszuschüssen
• KfW 432: Quartiersmanagement
(Erstellung Quartierskonzept und -management: optional mit Klimaanpassungsmaßnahmen)
Sachsen:
Landesprogramm Stadtgrün und Lärmminderung (Kabinettsverfahren läuft)
– Zuwendungsempfänger: gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften
– Anlage und Aufwertung von Grün- und Freiflächen, Fassadenbegrünung und extensive Dachbegrünung
– in Städten und Gemeinden ab 2.000 Einwohnern (aber außerhalb der Fördergebiete Städtebauförderung)
– Förderquote: 90 %
EFRE-Förderrichtlinie Stadtgrün (in Erarbeitung):
– analog zum Landesprogramm, aber Zuwendungsempfänger Kommunen
– Förderstart: Ende 2022/Anfang 2023 geplant
EFRE-Förderrichtlinie Energie und Klima (in Erarbeitung):
– Teilvorhaben Klimaanpassung: investive Vorhaben können auch Begrünung umfassen
– Förderstart: Ende 2022 geplan