Keine Angst vor dem Anpassungskonzept…

Schon der Gedanke an die Komplexität der Aufgabe bringt Sie zum schwitzen? Uns anfangs auch! Daher hilft es sich immer wieder die zentralen Bestandteile des Prozesses vor Augen zu führen sowie die damit verfolgten Ziele.  Im Prinzip sind es nur wenige, sehr klar definierte Arbeitsschritte. Diese bauen aufeinander auf.

  1. Vorbereitungen treffen und bestehende Informationen zusammentragen. Vergewissern Sie sich, dass Sie die Unterstützung der entscheidenden Akteure innerhalb der Verwaltung genießen. Sammeln Sie alle bestehenden Konzepte, Strategien, Planungen, Daten etc. ein, die für das Anpassungskonzept relevant sein können.
  2. Klimaanalyse durchführen. Nutzen Sie die bestehenden Klimaanalysen der Länder. Die zentrale Frage lautet: Wie hat sich das Klima in meiner Kommune/ in meinem Landkreis in der Vergangenheit bereits geändert und wie wird es sich in Zukunft ändern.
  3. Klimarisikoanalyse erstellen. Auch hier gibt es eine Vielzahl an existierenden Untersuchungen durch Bund und Länder. Im Ergebnis der Klimarisikoanalyse wissen Sie, welche Klimarisiken durch den Klimawandel existieren und wie hoch diese Risiken sind. Ergänzen Sie die Klimarisikoanalysen wenn nötig.
  4. Die Betroffenheitsanalyse. Ziel der Betroffenheitsanalyse ist es, zu erkennen, wer oder was besonders von den Klimarisiken betroffen ist. Ein Beispiel: Die Gefahr zunehmender Dürrephasen in Deutschland betrifft u. a. die Landwirtschaft. Sie haben kaum landwirtschaftliche Flächen und Betriebe in Ihrer Kommune? Dann ist die Betroffenheit womöglich gering, obwohl das Klimarisiko für die Landwirtschaft hoch ist. Bei Ihrem Nachbarn kann die Situation ganz anders aussehen. Mit Hilfe der Betroffenheitsanalyse können Sie den (prioritären) Handlungsbedarf ganz leicht erkennen.
  5. Das eigentliche Anpassungskonzept nach § 12 KanG. Jetzt wird es Zeit gegen zu steuern. Minimieren Sie die Klimarisken durch die Planung gezielter Anpassungsmaßnahmen. Die Betroffenheitsanalyse zeigt Ihnen, worauf der Fokus liegen sollte. Kategorisieren Sie die geplanten Maßnahmen nach Priorität.
  6. Die Umsetzung des Anpassungskonzeptes. Führen Sie sich während des gesamten Prozesses immer wieder vor Augen: Der ganze Aufwand die lediglich der Vorbereitung dieses Arbeitsschrittes: Der Umsetzung gezielter Anpassungsmaßnahmen. Ziel ist es, die Betroffenheit vom Klimawandel in Ihrer Kommune/ in Ihrem Landkreis zu minimieren und damit die Widerstandsfähigkeit gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu erhöhen.
  7. Erfolgskontrolle. Ob und wie viele Anpassungsmaßnahmen umgesetzt worden konnten, und ob sie die erhoffte Wirkung gezeigt haben, wird mit Hilfe eine Monitorings und einer Evaluation (Erfolgskontrolle) ermittelt.
  8. Gönnen Sie sich etwas Ruhe nach diesem Marathon…:)
  9. Im Prinzip beginnt der Prozess danach von vorne. Den Klimawandel selber können Sie nur bedingt beeinflussen, ihre individuelle Betroffenheit liegt jedoch wesentlich in Ihrem eigenen Händen. Durch die gezielte Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen hat sich Ihr individuelles Klimarisiko verringert. Die Betroffenheit hat sich ebenfalls verringert. Gegebenenfalls sind die ursprünglich prioritären Risiken nicht mehr prioritär und nachrangige Risiken rücken nun in den Fokus. Es wird dann Zeit, hierfür entsprechende Anpassungsmaßnahmen zu entwickeln…

Bevor es losgeht…

Ziel von Klimaanpassungskonzepten ist es, Vorsorge vor den Auswirkungen des Klimawandels zu treffen. Das können zum Beispiel der Schutz vor extremen Wetterereignissen, die Verbesserung der Lebensqualität oder ganz allgemein die Reduktion von Klimarisiken sein. Die Entwicklung eines planmäßigen Vorgehens zur Klimaanpassung unter Berücksichtigung bestehender Klimaanpassungsprozesse und Klimaanpassungsaktivitäten steht dabei im Fokus. Das Klimaanpassungskonzept soll sowohl den aktuellen als auch den zukünftigen Herausforderungen durch den Klimawandel gerecht werden. Die Umsetzung des Klimaanpassungskonzepts erfolgt durch einen auf die örtlichen Gegebenheiten bezogenen Maßnahmenkatalog.

Grundsätzlich sind Klimaanpassungskonzepte höchst individuelle Angelegenheiten, da die Herausforderungen durch den Klimawandel je nach örtlicher Gegebenheit unterschiedlich sein können. Dennoch folgen die Erstellung und die Umsetzung der Konzepte einer mehr oder weniger einheitlichen, strukturierten Vorgehensweise (siehe weiter unten).

Aktuell hat noch keines der drei mitteldeutschen Länder die Anforderungen des § 12 KAnG durch länderspezifische Gesetze konkretisiert. Wir beziehen uns daher direkt auf § 12 KAnG. Die Aufforderung zur Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes ergibt sich aus § 12 Abs. 1 KAnG, sobald die Länder die „öffentlichen Stellen“ benannt haben. Wir gehen aktuell davon aus, dass die Länder in einem ersten Schritt jeweils die Landkreise und kreisfreien Städte adressieren werden. Die kreisangehörigen Gemeinden müssen dabei in einem noch zu bestimmenden Umfang durch die Landkreise berücksichtigt werden.

Was ist zu tun

Die Erstellung und Umsetzung eines Klimaanpassungskonzeptes beinhaltet im Wesentlichen 5 Arbeitsschritte:

  1. Vorbereitungen treffen (Verantwortlichkeiten festlegen, Informationen sammeln (bestehende Planungen, etc.,…))
  2. Die klimatische Ausgangssituation regional/ lokal analysieren (insbesondere die aktuelle und zukünftig zu erwartenden Änderungen sind hierbei relevant). Zu diesem Punkt finden Sie eine Vielzahl an Unterstützungsangeboten auf unserer Webseite.
  3. Bewertung, welche Klimarisiken und Betroffenheiten der Klimawandel bewirkt (Klimarisikoanalyse, Betroffenheitsanalyse).
  4. Auf Basis o. g. Bewertung erfolgt die Anpassungsplanung, also die Erstellung des Klimaanpassungskonzeptes (Beschreibung der Situation, Definition von Anpassungsmaßnahmen, ggfs. Priorisierung, Erstellung des Maßnahmenkatalogs).
  5. Aus fachlicher Sicht der wichtigste Schritt: Die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs. Anschließend Monitoring und Evaluation der Maßnahmen.

Dennoch bestimmen auch die regionalen sowie lokalen Besonderheiten (Orographie, geographische Lage, Größe des betrachteten Gebietes, Klimabedingungen, personelle und finanzielle Ressourcen,…) die Zielstellung, Schwerpunktsetzung und Tiefe Ihres Klimaanpassungskonzeptes. Nutzen Sie hierfür Ihre lokale/ regionale Expertise. Natürlich können das Klimaanpassungskonzept oder einzelne Teile davon extern vergeben werden.

Was muss berücksichtigt werden

  • Klimaanpassungskonzepte sollen auf einer Klimarisikoanalyse im Sinne einer Feststellung von potentiellen prioritären Risiken und sehr dringlichen Handlungserfordernissen (Betroffenheitsanalyse) oder vergleichbaren Entscheidungsgrundlagen beruhen (§ 12 Abs. 3).
  • In Klimaanpassungskonzepten […] sind relevante Planungen und sonstige Grundlagen – wie bestehende Hitzeaktionspläne, Starkregen- und Hochwassergefahrenkarten, Freiraumkonzepte sowie Landschafts- und Grünordnungspläne – zu berücksichtigen (§ 12 Abs. 6 S. 1).
  • Es soll identifiziert werden, welche Lücken bezüglich der Klimaanpassung in der bisherigen Planung […] bestehen; in den Klimaanpassungskonzepten sollen Maßnahmen zur Schließung dieser Lücken festgelegt werden (§ 12 Abs. 6 S. 2).
  • Bestehende Konzepte, die Aufgabenbereiche der Klimaanpassung behandeln, können als Bestandteil eines Klimaanpassungskonzepts geführt werden, soweit sie […] hinreichend aktuell sind (§ 12 Abs. 6 S. 3).
  • Bei der Aufstellung von Klimaanpassungskonzepten sind die Klimarisikoanalysen und Klimaanpassungskonzepte für Gebietskörperschaften, an die die juristische Person angrenzt oder in denen sie sich befindet, zu berücksichtigen (§ 12 Abs. 5).
  • Die Länder bestimmen die wesentlichen Inhalte der Klimaanpassungskonzepte nach Absatz 1 und darüber hinaus, ob und in welcher Form Klimaanpassungskonzepte nach Absatz 1 einer Beteiligung der Öffentlichkeit sowie einer Berichterstattung über die Umsetzung ihres Maßnahmenkatalogs bedürfen und in welchen Zeiträumen sie fortgeschrieben werden (§ 12 Abs. 4). In dem Fall sind die länderspezifischen Regelungen abzuwarten.
  • Der Maßnahmenkatalog sollte möglichst auch Maßnahmen enthalten, mit denen Vorsorge insbesondere in extremen Hitzelagen, bei extremer Dürre und bei Starkregen getroffen werden kann, sowie solche Maßnahmen, die die Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger erhöhen (§ 12 Abs. 2 S. 2).

Zusammenhänge erkennen – Verständnis entwickeln

Vorab ein ganz kurzer Exkurs zum DPSIR-Modell: Das DPSIR-Modell beschreibt einen generellen, analytischen Ansatz zur Lösung von Umweltproblemen. Vor allem können damit sehr gut Zusammenhänge erklärt und dargestellt werden. Warum sollten wir diesen Ansatz also nicht auch für die Klimaanpassung nutzen. Das Modell beschreibt eine Kausalkette (siehe Grafik rechts).

Die einzelnen Buchstaben in DPSIR stehen für:

  • D für Driving forces (Treiber) –> In unserem Fall ist die massive Freisetzung klimawirksamer Gase durch den Menschen die treibende Kraft.
  • P für Pressures (Belastungen) –> Auf unser Beispiel übertragen bedeutet das: Die sich dadurch ergebende Klimaveränderung (z. B. höhere Temperaturen).
  • S für States (Zustand) –> Also der veränderte „Zustand“ des Klimas. In unserem Fall beispielsweise mehr Hitzetage.
  • I für Impacts (Wirkung) –> In unserem Fall die Auswirkungen bspw. auf das Gesundheitssystem. Konkreter: Die Auswirkung auf die Gesundheit der Bevölkerung.
  • R für Responses (Maßnahmen/ Reaktion) –> In unserem Beispiel die Erstellung und Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes. Konkreter: Beispielsweise durch die Information der Bevölkerung.

Wollen wir die DPSIR-Analyse für die Erstellung der Klimaanpassungskonzepte nutzen, müssen wir unsere 5 Arbeitsschritte zuordnen. Der Arbeitsschritt „Vorbereitungen treffen“ hat übergeordneten Charakter und wird nicht zugewiesen. Das sieht dann so aus:

  1. Klimaanalyse (D, P, S)
  2. Betroffenheitsanalyse inkl. Klimarisikoanalyse (I)
  3. Erstellung Klimaanpassungskonzept (R)
  4. Umsetzung des Maßnahmenkatalogs und Evaluation (R).

Ein Hinweis in eigener Sache: Die Umweltfachämter der Länder wirken an einer Vielzahl von Anpassungsprozessen im Land mit (bspw. Erstellung von Klimaanpassungsstrategien). Der Fokus liegt daher in der Regel auf dem gesamten Bundesland. Ein regionales oder lokales Klimaanpassungskonzept haben wir also auch noch nicht erstellt. Unser Anliegen war es, unter Berücksichtigung bestehender Anpassungskonzepte die wesentliche Literatur für Sie aufzubereiten. Seien Sie daher nicht so streng mit uns, falls mal etwas nicht praxistauglich sein sollte. Nicht jeder hier aufgeführte Punkt wird für Sie relevant sein. Eventuell fehlen auch für Sie spezifische Punkte in unserer Übersicht. Betrachten Sie diese Seite daher bitte als Angebot Sie zu unterstützen. Gerne nehmen wir Ihre Rückmeldungen entgegen, um uns zu verbessern.