Umsetzung des Klimaanpassungsgesetzes in Sachsen-Anhalt

Am 1. Juli 2024 ist das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) in Kraft getreten. Damit wurde erstmals ein strategischer Rahmen für die vorsorgende Klimaanpassung in Deutschland geschaffen. Ziel ist es, Klimaanpassungsmaßnahmen künftig strategisch, fachübergreifend und flächendeckend auf allen Verwaltungsebenen zu planen und umzusetzen. Das neue Bundesgesetz beinhaltet neue Pflichtaufgaben für die Länder und Kommunen. Auf Landesebene wird die Erstellung, Umsetzung und regelmäßige Fortschreibung einer landeseigenen vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie mit Maßnahmenkatalog bis 31. Januar 2027 zur Aufgabe. Zudem ist die Klimaanpassungsstrategie durch ein Monitoring zu begleiten und es werden verschiedene Berichtspflichten der Länder gegenüber dem Bund eingeführt.

Auf kommunaler Ebene wird eine neue Pflichtaufgabe eingeführt: die Erstellung von Klimaanpassungskonzepten für die Gebiete der Gemeinden und/ oder Landkreise auf Grundlage von Betroffenheitsanalysen. Aufgrund des verfassungsrechtlichen Durchgriffsverbots des Bundes gegenüber den Kommunen obliegt es zunächst dem Landesgesetzgeber, diejenigen öffentlichen Stellen auf kommunaler Ebene festzulegen, die zur Erstellung von regionalen Klimaanpassungskonzepten verpflichtet werden.

Hier die wichtigsten Eckpunkte des aktuellen Arbeisstandes:

Wie soll das Klimaanpassungsgesetz in Sachsen-Anhalt umgesetzt werden?

keine aktuellen Informationen

Wer wird zur Erstellung eines kommunalen Klimaanpassungskonzeptes verpflichtet werden?

keine aktuellen Informationen

Welche gesetzlichen Anforderungen werden an die kommunalen Klimaanpassungskonzepte gestellt?

Das KAnG fordert ein auf örtlichen Gegebenheiten bezogenen Maßnahmenkatalog. Inhaltlich sollten die Themen Hitze, Dürre und Starkregen betrachtet werden. Basis der Anpassungskonzepte sollen Klimarisikoanalysen sein.

Welcher formale Rahmen ist bei der Erstellung der Klimaanpassungskonzepte zu beachten?

Formlos, aber vorgenannte gesetzliche Mindestanforderungen müssen erfüllt werden.

Bis wann sind die Klimaanpassungskonzepte zu erstellen?

keine aktuellen Informationen

Wer finanziert die Erstellung und Umsetzung der Klimaanpassungskonzepte?

Erstellung der Klimaanpassungskonzepte: keine aktuellen Informationen

Umsetzung des Maßnahmenkatalogs (Ist kein Bestandteil der Pflichtaufgabe): keine aktuellen Informationen