Hier die wichtigseten Eckpunte des aktullen Arbeistandes:
Wie soll das Klimaanpassungsgesetz im Freistaat Sachsen umgesetzt werden?
Grundlage: im Laufe der Legislaturperiode zu erstellendes Landesgesetz zur Klimaanpassung in Sachsen
Wer wird zur Erstellung eines kommunalen Klimaanpassungskonzeptes verpflichtet werden?
Eine Entscheidung wer betroffen ist noch nicht getroffen.
Welche gesetzlichen Anforderungen werden an die kommunalen Klimaanpassungskonzepte gestellt?
örtlichen Gegebenheiten bezogenen Maßnahmenkatalog, inhaltlich die Themen Hitze, Dürre und Starkregen adressiert
Klimarisikoanalysen basierende auf Landes-Klimarisikoanalyse
Welcher formale Rahmen ist bei der Erstellung der Klimaanpassungskonzepte zu beachten?
Klimaanpassungskonzept formlos aber vorgenannten gesetzlichen Mindestanforderungen müssen erfüllt werden.
Bis wann sind die Klimaanpassungskonzepte zu erstellen?
genau Verpflichtung nicht vor 2027
Wer finanziert die Erstellung und Umsetzung der Klimaanpassungskonzepte?
Erstellung der Klimaanpassungskonzepte: Finanzierung durch Freistaat
Umsetzung des Maßnahmenkatalogs – ist demgegenüber kein Bestandteil der Pflichtaufgabe: Unterstützung durch Freistaat je nach Haushaltslage