„Stadtgrün, Lärm, Radon„
Gefördert werden in Städten und Gemeinden ab 2.000 Einwohnern Es werden biodiversitätsfördernde Anlage, Aufwertung und Vernetzung von Grün- und Freiflächen, die Anlage oder Aufwertung von insektenfördernden, mehrjährigen, arten- und blütenreichen Wiesen gefördert. Zudem kann die Anlage von Dachbegrünung (ab 50 m²) und Fassadenbegrünung unterstütz werden. Konzepte zur Stärkung und Sicherung biodiversitätsfördernder grüner Infrastrukturen im Siedlungsbereich werden ebenso gefördert.