Ein Hinweis in eigener Sache: Die Umweltfachämter der Länder wirken an einer Vielzahl von Anpassungsprozessen im Land mit (bspw. Erstellung von Klimaanpassungsstrategien). Der Fokus liegt daher in der Regel auf dem gesamten Bundesland. Ein regionales oder lokales Klimaanpassungskonzept haben wir also auch noch nicht erstellt. Unser Anliegen war es, unter Berücksichtigung bestehender Anpassungskonzepte die wesentliche Literatur für Sie aufzubereiten. Seien Sie daher nicht so streng mit uns, falls mal etwas nicht praxistauglich sein sollte. Nicht jeder hier aufgeführte Punkt wird für Sie relevant sein. Eventuell fehlen auch für Sie spezifische Punkte in unserer Übersicht. Betrachten Sie diese Seite daher bitte als Angebot Sie zu unterstützen. Gerne nehmen wir Ihre Rückmeldungen entgegen um uns zu verbessern.

Bevor es losgeht…

Ziel von Klimaanpassungskonzepten ist es, Vorsorge vor den Auswirkungen des Klimawandels zu treffen. Das können zum Beispiel der Schutz vor extremen Wetterereignissen, die Verbesserung der Lebensqualität oder ganz allgemein die Reduktion von Klimarisiken sein. Die Entwicklung eines planmäßigen Vorgehens zur Klimaanpassung unter Berücksichtigung bestehender Klimaanpassungsprozesse und Klimaanpassungsaktivitäten steht dabei im Fokus. Das Klimaanpassungskonzept soll sowohl den aktuellen als auch den zukünftigen Herausforderungen durch den Klimawandel gerecht werden. Die Umsetzung des Klimaanpassungskonzepts erfolgt durch einen auf die örtlichen Gegebenheiten bezogenen Maßnahmenkatalog.

Grundsätzlich sind Klimaanpassungskonzepte höchst individuelle Angelegenheiten, da die Herausforderungen durch den Klimawandel je nach örtlicher Gegebenheit unterschiedlich sein können. Dennoch folgen die Erstellung und die Umsetzung der Konzepte einer mehr oder weniger einheitlichen, strukturierten Vorgehensweise (siehe weiter unten).

Aktuell hat noch keines der drei mitteldeutschen Länder die Anforderungen des § 12 KAnG durch länderspezifische Gesetze konkretisiert. Wir beziehen uns daher direkt auf § 12 KAnG. Die Aufforderung zur Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes ergibt sich aus § 12 Abs. 1 KAnG, sobald die Länder die „öffentlichen Stellen“ benannt haben. Wir gehen aktuell davon aus, dass die Länder in einem ersten Schritt jeweils die Landkreise und kreisfreien Städte adressieren werden. Die kreisangehörigen Gemeinden müssen dabei in einem noch zu bestimmenden Umfang durch die Landkreise berücksichtigt werden.

Was ist zu tun

Die Erstellung und Umsetzung eines Klimaanpassungskonzeptes beinhaltet 5 Arbeitsschritte:

  1. Vorbereitungen treffen (Verantwortlichkeiten festlegen, Informationen sammeln (bestehende Planungen, etc.,…))
  2. Die klimatische Ausgangssituation regional/ lokal analysieren (insbesondere die aktuelle und zukünftig zu erwartenden Änderungen sind hierbei relevant). Zu diesem Punkt finden Sie eine Vielzahl an Unterstützungsangeboten auf unserer Webseite.
  3. Bewertung, welche Klimarisiken diese Klimaveränderungen auf das betrachtete Gebiet haben (Klimarisikoanalyse, Betroffenheiten erkennen und bestimmen).
  4. Auf Basis o. g. Bewertung erfolgt die Anpassungsplanung, also die Erstellung des Klimaanpassungskonzeptes (Beschreibung der Situation, Definition von Anpassungsmaßnahmen, ggfs. Priorisierung, Erstellung des Maßnahmenkatalogs).
  5. Aus fachlicher Sicht der wichtigste Schritt: Die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs. Anschließend ggfs. die Evaluation der Maßnahmen.

Dennoch bestimmen auch die regionalen sowie lokalen Besonderheiten (Orographie, geographische Lage, Größe des betrachteten Gebietes, Klimabedingungen, personelle und finanzielle Ressourcen,…) die Zielstellung, Schwerpunktsetzung und Tiefe Ihres Klimaanpassungskonzeptes. Nutzen Sie hierfür Ihre lokale/ regionale Expertise. Natürlich können das Klimaanpassungskonzept oder einzelne Teile davon extern vergeben werden.

Was muss berücksichtigt werden

  • Klimaanpassungskonzepte sollen auf einer Klimarisikoanalyse im Sinne einer Feststellung von potentiellen prioritären Risiken und sehr dringlichen Handlungserfordernissen (Betroffenheitsanalyse) oder vergleichbaren Entscheidungsgrundlagen beruhen (§ 12 Abs. 3).
  • In Klimaanpassungskonzepten […] sind relevante Planungen und sonstige Grundlagen – wie bestehende Hitzeaktionspläne, Starkregen- und Hochwassergefahrenkarten, Freiraumkonzepte sowie Landschafts- und Grünordnungspläne – zu berücksichtigen (§ 12 Abs. 6 S. 1).
  • Es soll identifiziert werden, welche Lücken bezüglich der Klimaanpassung in der bisherigen Planung […] bestehen; in den Klimaanpassungskonzepten sollen Maßnahmen zur Schließung dieser Lücken festgelegt werden (§ 12 Abs. 6 S. 2).
  • Bestehende Konzepte, die Aufgabenbereiche der Klimaanpassung behandeln, können als Bestandteil eines Klimaanpassungskonzepts geführt werden, soweit sie […] hinreichend aktuell sind (§ 12 Abs. 6 S. 3).
  • Bei der Aufstellung von Klimaanpassungskonzepten sind die Klimarisikoanalysen und Klimaanpassungskonzepte für Gebietskörperschaften, an die die juristische Person angrenzt oder in denen sie sich befindet, zu berücksichtigen (§ 12 Abs. 5).
  • Die Länder bestimmen die wesentlichen Inhalte der Klimaanpassungskonzepte nach Absatz 1 und darüber hinaus, ob und in welcher Form Klimaanpassungskonzepte nach Absatz 1 einer Beteiligung der Öffentlichkeit sowie einer Berichterstattung über die Umsetzung ihres Maßnahmenkatalogs bedürfen und in welchen Zeiträumen sie fortgeschrieben werden (§ 12 Abs. 4). In dem Fall sind die länderspezifischen Regelungen abzuwarten.
  • Der Maßnahmenkatalog sollte möglichst auch Maßnahmen enthalten, mit denen Vorsorge insbesondere in extremen Hitzelagen, bei extremer Dürre und bei Starkregen getroffen werden kann, sowie solche Maßnahmen, die die Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger erhöhen (§ 12 Abs. 2 S. 2).

Zusammenhänge erkennen – Verständnis entwickeln

Vorab ein ganz kurzer Exkurs zum DPSIR-Modell: Das DPSIR-Modell beschreibt einen generellen, analytischen Ansatz zur Lösung von Umweltproblemen. Vor allem können damit sehr gut Zusammenhänge erklärt und dargestellt werden. Warum sollten wir diesen Ansatz also nicht auch für die Klimaanpassung nutzen. Das Modell beschreibt eine Kausalkette (siehe Grafik rechts).

Die einzelnen Buchstaben in DPSIR stehen für:

  • D für Driving forces (Treiber) –> In unserem Fall ist die massive Freisetzung klimawirksamer Gase durch den Menschen die treibende Kraft.
  • P für Pressures (Belastungen) –> Auf unser Beispiel übertragen bedeutet das: Die sich dadurch ergebende Klimaveränderung (z. B. höhere Temperaturen).
  • S für States (Zustand) –> Also der veränderte „Zustand“ des Klimas. In unserem Fall beispielsweise mehr Hitzetage.
  • I für Impacts (Wirkung) –> In unserem Fall die Auswirkungen bspw. auf das Gesundheitssystem. Konkreter: Die Auswirkung auf die Gesundheit der Bevölkerung.
  • R für Responses (Maßnahmen/ Reaktion) –> In unserem Beispiel die Erstellung und Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes. Konkreter: Beispielsweise durch die Information der Bevölkerung.

Wollen wir die DPSIR-Analyse für die Erstellung der Klimaanpassungskonzepte nutzen, müssen wir unsere 5 Arbeitsschritte zuordnen. Der Arbeitsschritt „Vorbereitungen treffen“ hat übergeordneten Charakter und wird nicht zugewiesen. Das sieht dann so aus:

  1. Klimaanalyse (D, P, S)
  2. Betroffenheitsanalyse inkl. Klimarisikoanalyse (I)
  3. Erstellung Klimaanpassungskonzept (R)
  4. Umsetzung des Maßnahmenkatalogs und Evaluation (R).

Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes am fiktiven Beispiel Mitteldeutschland

  1. Vorbereitung und Grundlagen schaffen
  2. Klimaanalyse
  3. Die Betroffenheitsanalyse
    • und ggf. Aufnahme von Hotspots kann zum Beispiel im Rahmen einer Klimarisikoanalyse nach ISO 14091 erfolgen. Das Umweltbundesamt hat hierzu eine Handlungsempfehlung veröffentlicht
  4. Klimaanpassungskonzept erstellen
  5. Maßnahmenkatalog/ Umsetzung des Konzeptes

D: globale Temperaturzunahme

Durch den aktuellen Synthesebericht des Weltklimarates (https://www.de-ipcc.de/358.php) wurde jüngst erneut und ein­drücklich der weltweite Klimawandel dokumentiert. Der Bericht belegt auch zweifelsfrei, dass der Mensch die globale Erwärmung eindeutig verursacht hat.

Global war das Jahr 2024 mit 15,10°C das wärmste Jahr seit vorindustrieller Zeit (1850-1900). Damit lag die globale Durchschnittstemperatur um 1,6°C zu hoch und damit erstmals höher als das vereinbarte 1,5°C Ziel des Pariser Klimaabkommens. Auch in Mitteldeutschland ist der Klimawandel längst spürbar angekommen. Die Auswer­tungen der Durchschnittstemperatur verdeutlichen, dass Mitteldeutschland im Vergleich zum globalen Durchschnitt besonders stark von der Erwärmung betroffen ist. Die Durchschnittstemperatur lag bei 10,96°C und damit 3,28 °C höher als das vorindustriellen Niveau (1881-1910) bzw. 2,87°C gegenüber 1961-1990.

Beim Niederschlag zeigt sich die Klimaveränderung unter anderem in einer Verschiebung der Regenmengen vom Sommer in den Winter. Die Anzahl aufeinanderfolgender Trocken­tage hat vor allem im Sommer zugenommen. Dies hat zur Folge, dass sich die Häufigkeit von Trockenphasen erhöht hat.

P: Zunahme Hitzetage

Änderungen auszählen (Verweis auf Steckbriefe)

S: stärke Hitzebelastung

Qualitative Beschreibung Klima-Michel

I Gesundheitliche Folgen in Folge starken Hitzestresses Erhöhung der Morbiditäts- und Mortalitätsrate, Verringerung der Arbeitsleistung, Kreislauferkrankungen

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R Hitzeaktionsplan im Rahmen des Anpassungskonzeptes

LLA-Steckbrief Hitze und Gesundheit